Gleittarif: ein Entwurf

Eine Steuerreform muss sich in erster Linie auf den Steuertarif der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer konzentrieren. Das Problem des derzeitigen Tarifs ist der „Mittelstandsbuckel“, also die Tatsache, dass mittlere Einkommen überproportional belastet werden. Dies resultiert aus pragmatischen Gründen daraus, dass der Großteil der Steuerpflichtigen in diese Gruppe fällt, daher kommt der größte Teil des Aufkommens von dort. Eine wirksame Entlastung verursacht daher auch jedenfalls signifikante Steuerausfälle (schätzungsweise je nach Spezifikation bzw. „Glättung“ zwischen 4 und 7 Mrd. EUR). Eine sinnvolle Tarifreform bezieht sich dabei auf das Jahreseinkommen – Sonderregelungen (Sechstelbegünstigung, allgemeiner Gewinnfreibetrag, Werbungskostenpauschale,…) müssen in den neuen Tarif eingerechnet werden und entfallen daher. Das macht die Berechnung der Steuer einfacher und transparenter. Der Tarif ist dann vollkommen „glatt“ – es gibt also keine Progressionssprünge mehr. Der Eingangssteuersatz beginnt daher schon bei 0,0001% und steigt dann allmählich an. Geringe und mittlere Einkommen werden entlastet. Anbei ein erster Versuch einer konkreten Spezifikation des Gleittarifs, der lediglich als Illustration gemeint ist um zu zeigen, dass ein derartiger Tarif prinzipiell umsetzbar wäre bei nennenswerter Entlastung des Mittelstandes und mittelfristig realistischen budgetären Mehrbelastungen. Link: Gleittarif Beschreibung v200